• Unsere AGB
  • AGB Stand 2020 - AGB als PDF 

    ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

    für die Vermittlung von Pauschalreisen, verbundenen Reiseleistungen, Flügen und sonstigen Reiseleistungen des Reisebüros In Via Reise und Kreuzfahrt GmbH.

    Vorbemerkung

    Lieber Reisekunde, bitte schenken Sie den nachstehenden Informationen Ihre Aufmerksamkeit.

    Hierzu einige Erläuterungen zu wichtigen nachfolgend regelmäßig verwendeten Begriffen:

    Veranstalter

    Wer - mindestens - zwei im Voraus bestimmte einzelne Reiseleistungen als Gesamtheit anbietet (§ 651a BGB), zum Beispiel Hotel und Flug in einer im Voraus bestimmten Bündelung. Vertragspartner werden der Reisende und der Veranstalter der Reise. Es ist ein Sicherungsschein zu erteilen (§ 651k BGB). Das Reisebüro kann - eher ausnahmsweise - auch Veranstalter der Reise sein.

    Vermittler

    Derjenige, der die Reiseleistungen zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter / Leistungsträger der Reise vermittelt (§§ 675, 631 BGB). Das Reisebüro ist in der Regel Vermittler der Reise.

    Leistungsträger

    Derjenige, der über ein Vertragsverhältnis eine einzelne touristische Leistung erbringt, also z.B. das Hotel, die Fluggesellschaft etc., die wir für ihn vermittelt haben.

    Reisevertragsrecht

    Das Verbraucherschutzrecht nach § 651a ff. BGB bei der Anbahnung und Durchführung einer (Pauschal-) Reise. Regelt das Verhältnis zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der Reise.

    Verbundene Reiseleistungen

    Verbundene Reiseleistungen liegen vor, wenn der Reisende über einen Vermittler zwei verschiedene Leistungen für dieselbe Reise bucht, jedoch separate Verträge mit den jeweiligen Leistungsträgen entstehen, bei einem Kontakt mit dem Reisevermittler oder durch Vertragsschluss innerhalb von 24 Stunden durch gezielte Vermittlung des Reisevermittlers.

    Sofern Sie einzelne Leistungen, wie zum Beispiel Beförderung oder Unterkunft separat buchen (einzeln oder in Form einer sog. verbundenen Reiseleistung), beachten Sie bitte auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers. Soweit Sie eine Pauschalreise buchen, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters zu beachten, bei dem Sie die Reise gebucht haben.

    Sofern Sie über unser Büro buchen, beachten Sie bitte diese Vermittlungsbedingungen.

  • §1 Geltungsbereich
  • Die folgenden Bedingungen regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden und dem Reisebüro als Vermittler der Reiseleistungen. Sie ergänzen die hierauf anwendbaren gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB und füllen diese aus.

    Mit Abschluss des Buchungsvorgangs beauftragt der Kunde das Reisebüro, eine Beförderungsleistung oder eine sonstige, mit der Durchführung einer Reise in Zusammenhang stehende Dienstleistung, die von einem dritten Reiseanbieter erbracht wird, zu vermitteln. Der Kunde ist an den Buchungsauftrag gebunden.

    Davon getrennt wird bei der Buchung ein Vertragsverhältnis mit dem Reiseveranstalter und den einzelnen Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaft, Hotel etc.) entstehen, das nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reisebüros geregelt ist.

    Das Reisebüro weist alle Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Reisevertrag nicht mit dem Reisebüro, sondern stets mit dem jeweils angegebenen Reiseveranstalter oder Leistungsträger unter Berücksichtigung der zustande kommt. Deren Allgemeine Geschäftsbedingungen werden vor Reisebuchung angezeigt und müssen durch den Kunden bestätigt werden.

    Um eine Buchung vornehmen zu können, muss der Kunde das 18. Lebensjahr vollendet haben und darf in seiner Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt sein.

  • §2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
  • 2.1 Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermittlung eines Vertragsabschlusses des Kunden mit dem jeweiligen Reiseveranstalter über die in der Buchung aufgeführte Reiseleistung durch das Reisebüro.

    2.2 Die von uns, auch im Internet dargestellten Angebote, stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot von uns oder des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers dar. Mit der Angabe seiner Daten und die Erteilung des Buchungsauftrags gibt der Kunde aber ein verbindliches Vertragsangebot ab. Das Vertragsverhältnis kommt zustande, wenn dem Kunden eine Annahmeerklärung zugeht. Eventuell von uns erklärte Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen keine Annahme des Angebotes dar. Der Vertrag mit dem Kunden kommt bei einer verfügbaren Reise oder Leistung mit dem Veranstalter oder Leistungserbringer zustande, wenn dieser die Annahme des Angebots des Kunden erklärt, was grundsätzlich durch Erteilung einer Reisebestätigung geschieht.

    2.3 Wir bieten dem Kunden sämtliche (Reise-) Leistungen verschiedenster Reiseveranstalter und Leistungsträger (z. B. bei Einzelreiseleistungen oder verbundene Reiseleistungen) aus-schließlich zur Vermittlung als Reisevermittler, Vermittler verbundener Reiseleistungen oder Vermittler von Einzelreiseleistungen an.

    2.4 Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten des Reisebüros. Im Falle einer Buchung kommt ein Vertrag über die Reiseleistung direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Reiseveranstalter zustande. Diesem Vertrag liegen die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters zugrunde. Die Vertragsabwicklung erfolgt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Kunden. Mängel der Reiseleistung muss der Kunde dem jeweiligen Veranstalter gegenüber anzeigen.

    2.5 Mit Absenden der Buchung des Kunden an das Reisebüro erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von uns an und versichert, diese gelesen und verstanden zu haben. Der Kunde erklärt sich mit der in diesen Geschäftsbedingungen beschriebenen Nutzung seiner Daten einverstanden.

    2.6 Mit Annahme des Vermittlungsauftrages durch das Reisebüro, das heißt, mit der Zusendung der entsprechenden Bestätigungsmail an den Kunden, ist dieser an den Vermittlungsauftrag gebunden. Zu diesem Zeitpunkt ist ein verbindlicher Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Reisebüro zustande gekommen.

    2.7 Die Annahme des Vermittlungsauftrages kann

    • Schriftlich

    • Mündlich

    • Telefonisch

    • per Fax

    • online

    • per E- Mail

    erfolgen. Sofern der Auftrag von einer anderen Person als dem Kunden erteilt wird, haftet der Kunde neben dieser Person gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtung der angemeldeten Personen.

    2.8 Die Bestätigungsmail über die Annahme des Vermittlungsauftrages ist zu unterscheiden von der Buchungsbestätigung. Mit der Buchungsbestätigung bestätigt das Reisebüro lediglich die ordnungsgemäße Weiterleitung der durch den Kunden in Auftrag gegebenen Buchung an den jeweiligen Veranstalter. Die Bestätigung der Buchung bedeutet noch nicht, dass bereits ein Vertrag über die gebuchte Reiseleistung mit dem Veranstalter zustande gekommen ist.

  • §3 Reisepreis und Aufwendungsersatz, Aufrechnung
  • 3.1 Das Reisebüro ist berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungsträger zu verlangen, soweit diese entsprechende Anzahlungsbestimmungen enthalten. Bei Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen werden Anzahlungen und Restzahlungen nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Kundengeldabsicherung nach § 651k BGB erhoben.

    3.2 Das Reisebüro ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Kunden an den Leistungsträger zu leistenden Zahlungen auf den Reise- und Beförderungspreis ganz oder teilweise für diesen zu verauslagen, soweit es dieses im Rahmen der Ausführung des Buchungsauftrags und zur Erreichung des Leistungszwecks nach dem mutmaßlichen Willen des Kunden für erforderlich hält.

    3.3 Auch im Falle des Rücktritts vom Reise- oder Beförderungsvertrag (Stornierung) kann das Reisebüro für den Kunden bereits verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen (Stornokosten) gegenüber dem Leistungsträger vom Kunden einfordern. Dieser Aufwendungsersatz kann sich auf den vollen Preis der Reiseleistung belaufen; er richtet sich im Übrigen nach den allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungenen des betreffenden Leistungsträgers. Das Reisebüro ist nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an den Kunden weitergegebenen Rücktrittsentschädigung und Stornokosten zu prüfen. Es bleibt dem Kunden gegenüber dem Leistungsträger vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass keine oder wesentlich geringerer Schäden als die vom Leistungsträger angegebene Stornopauschale entstanden ist.

    3.4 Preisänderungen des Leistungsträgers unterliegen nicht unserem Einfluss. Wir sind berechtigt, eingetretene Tarifänderungen und zulässige Nachforderungen an Sie weiterzugeben, wenn wir mit entsprechenden Aufwendungen seitens der Leistungsträger belastet werden.

    3.5 Aufwendungen, die dem Reisebüro nach Maßgabe vorstehender Ziffern 3.1 bis 3.4 entstehen, kann das Reisebüro auch ohne ausdrückliche Vereinbarung vom Kunden aus dem gesetzlichen Rechtsgrund des Aufwendungsersatzes ersetzt verlangen.

    3.6 Dem Aufwendungsersatzanspruch kann der Kunde keine Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungsträger, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Reise- oder Beförderungsvertrages entgegenhalten, und zwar weder im Wege der Zurückbehaltung, noch durch Aufrechnung. Dies gilt nicht, soweit das Reisebüro das Entstehen solcher Ansprüche durch eine schuldhafte Verletzung unserer eigenen Vertragspflichten verursacht oder mitverursacht hat oder dem Kunden gegenüber aus anderen Gründen für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.

    3.7 Wir behalten uns vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei Kreditkartenzahlungen oder bei Banklastschriften an den Kunden weiter zu berechnen.

  • §4 Vermittlungsentgelt, Vergütung des Reisebüros
  • Für die Vermittlungsleistung des Reisebüros im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages werden keine gesonderten Gebühren berechnet, da diese in der Regel im Preis der vermittelten Reiseleistung bereits enthalten sind. Wir sind nur dann berechtigt, für unsere Leistungen eine gesonderte Vergütung von Ihnen zu verlangen, sofern dies vereinbart ist. Eine solche Vergütungsvereinbarung kann auch durch einen entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis unsererseits hierauf getroffen werden.

  • §5 Preis- und Leistungsänderungen
  • Hinsichtlich möglicher Änderungen des Preises für die gebuchte Reiseleistung und etwaiger Änderungen der gebuchten Leistung, verweist das Reisebüro auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um einen Linienflug, gelten zusätzlich die jeweiligen Beförderungs- und Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft. Diese können auf Wunsch in deren Büros eingesehen werden. Ergänzend hierzu gelten die international gültigen Bestimmungen des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen).

  • §6 Buchungsbestätigung und Reiseunterlagen
  • 6.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen, die ihm zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, wobei insbesondere darauf zu achten ist, dass die ausgewiesenen Reisedaten mit der getätigten Buchung identisch sind. Stellt der Kunde Abweichungen oder falsche Angaben fest, hat er den Absender (Veranstalter bzw. Reisebüro) hierauf hinzuweisen. Kommt der dieser Pflicht nicht nach, so kann ein etwaiger Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung unsererseits entfällt vollständig, wenn die hier bezeichneten Umstände für uns nicht erkennbar waren und wir diese nicht zu vertreten haben.

    6.2 In der Regel werden dem Kunden die Reiseunterlagen direkt auf dem Postweg zugeleitet. Sollten er einen Versand der Reiseunterlagen per Kurierdienst wünschen, haben er alle hieraus entstehenden Kosten sowie das Versendungsrisiko zu tragen. Bei kurzfristigen Buchungen werden die Reiseunterlagen an den entsprechenden Abflughäfen hinterlegt. Eventuell anfallende Inkasso- oder Hinterlegungskosten sind vom Kunden zu tragen. Sollten dem Kunden, außer in Fällen der Hinterlegung, die Reiseunterlagen nicht spätestens einen Arbeitstag vor Reiseantritt zur Verfügung stehen, bitten wir ihn sich umgehend an das zuständige Büro zu wenden.

  • §7 Pflichten des Kunden / Weiterleitung von Mängelanzeigen
  • 7.1 Sonstige Mängel unserer Vermittlungsleistung sind uns gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Uns ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch uns möglich gewesen wäre. Unberührt bleiben Ansprüche aus deliktischer Haftung.

    7.2 Wir gelten als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Reisenden bzgl. der Erbringung der Reiseleistungen entgegenzunehmen und werden diesen unverzüglich von Ihren Mängelanzeigen und Erklärungen in Kenntnis zu setzen. Zur Prüfung der Mängelanzeige auf Richtigkeit oder eine Beratung bzgl. etwaiger Ansprüche sind wir weder verpflichtet noch berechtigt.

  • §8 Stornierungen, Umbuchungen
  • 8.1 Bei Stornierung der vermittelten Reiseleistung gelten grundsätzlich die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Nach diesen Bedingungen richten sich auch die anfallenden Stornogebühren. Im Falle der Stornierung kann das Reisebüro zusätzlich zu etwaigen Stornogebühren des jeweiligen Veranstalters eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,00 EUR erheben. Um erhebliche finanzielle Verluste bei einer Stornierung zu vermeiden, wird dem Kunden der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

    8.2 Die Umbuchung einer Reiseleistung ist nur durch Stornierung der gebuchten und bei gleichzeitiger Buchung einer anderen Reiseleistung möglich, es sei denn, der zwischen dem Kunden und dem Veranstalter geschlossene Vertrag enthält hierfür besondere Bestimmungen.

  • §9 Einreisebestimmungen und sonstige Informationen
  • 9.1 Der Kunde ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzliche Bestimmungen, insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Zoll- und Devisenbestimmungen, Pass- und Visa-Bestimmungen, beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Das Reisebüro weist darauf hin, dass von ihm erteilte Auskünfte bezüglich der vorstehenden Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können, weshalb für diese Auskünfte keine Haftung übernommen wird. Dies gilt nicht, wenn ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde bzw. eine ausdrückliche gesetzliche Informationspflicht besteht. Dem Kunden wird nahegelegt, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen.

  • §10 Versicherungen
  • Wir weisen auf die Möglichkeit und etwaige Notwendigkeit des Abschlusses von geeigneten Versicherungen, insbesondere

    10.1 einer Reiserücktrittskostenversicherung und/oder einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit,

    10.2 einer Reisegepäckversicherung,

    10.3 einer Auslandskrankenversicherung.

    Die Prüfung der Notwendigkeit des Abschlusses und der Eignung einer der genannten oder weiteren Versicherungen obliegt ausschließlich dem Kunden.

  • §11 Reiseveranstalter- und Beförderungsbedingungen
  • Für die Durchführung sowie die Bezahlung der vom Reisebüro lediglich vermittelten Reisedienstleistungen gelten ausschließlich die allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der jeweils genannten Leistungsträger, die dem Kunden im Rahmen des Buchungsvorgangs detailliert zur Kenntnis gelangen. Der Kunde kann bei telefonischen oder schriftlichen Buchungen auch auf die Möglichkeit verzichten, vom Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorab Kenntnis zu nehmen, wenn er sich gleichwohl mit deren Geltung einverstanden erklärt, um unmittelbar den Vertrag über die Reisedienstleistungen verbindlich abzuschließen. Bei Flug- und Bahnbeförderungsleistungen gelten die jeweils von der zuständigen Verkehrsbehörde oder auf Grund von internationalen Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarife (zum Beispiel: Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB) Flugpassage, Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn/Tarifverzeichnis (Tfv) Personenverkehr).

  • §12 Vermittlung von Linienflugscheinen und Bahnfahrkarten
  • 12.1 Auch bei der Vermittlung eines Flugscheins einer Linienfluggesellschaft oder von Bahnfahrkarten wird das Reisebüro ausschließlich als Vermittler eines Beförderungsvertrages tätig. Als Vermittler erbringt es keine eigene Beförderungsleistung und haftet daher nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderungsleistung von Linienfluggesellschaft oder Bahn.

    12.2 Die ausgewiesenen Preise für die Flug- oder Bahnbuchung enthalten in aller Regel keine oder nur eine geringe Provision für unsere Vermittlungstätigkeit. Bei der Beauftragung zur Vermittlung eines Linienflugscheins oder einer Bahnfahrkarte erhebt das Reisebüro deshalb ein Vermittlungsentgelt (Serviceentgelt) für unsere Vermittlungsleistungen. Entgelte für die Vermittlungstätigkeit und weitere Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit dem Buchungsauftrag werden separat ausgewiesen. Soweit nicht mit Ihnen im Einzelfall anders vereinbart, gelten für die Höhe und Fälligkeit der jeweiligen Entgelte die auf unserer Internetseite oder aufgrund sonstiger Informationen bekannt gegebenen Serviceentgelte. Serviceentgelte werden bei Stornierungen nicht erstattet. Die Erstattung ist auch bei Stornierungen durch höhere Gewalt, Flugstreichungen und sonstigen Fällen die die In Via Reise & Kreuzfahrt GmbH nicht zu vertreten hat ausgeschlossen.

    12.3 Das Serviceentgelt bleibt von einer Umbuchung, eines Namenswechsels, eines Rücktritts oder einer Nichtinanspruchnahme der Beförderungsleistung unberührt. In diesen Fällen können zudem weitere vom Leistungsträger geforderte Gebühren oder/und vom Reisebüro ausgewiesene Serviceentgelte (z. B. für Umbuchung, Stornierung) anfallen. Die in diesen Fällen zusätzlich erhobenen Serviceentgelte fallen unter die in Punkt 12.2 genannte Regelung und sind nicht erstattbar.

    12.4 Als einbuchende Agentur wird das Reisebüro vom Leistungsträger in der Regel mit den Kosten der gebuchten Beförderung belastet. Insoweit ist es dem Kunden gegenüber zum Inkasso des Beförderungspreises für den Leistungsträger verpflichtet und berechtigt, diesen im eigenen Namen gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Eine für diese Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung des Leistungsträgers an das Reisebüro ist ohne Einfluss auf den vom Kunden zu entrichtenden Preis. Andere Zahlungsweisen sind hierdurch jedoch nicht ausgeschlossen, sie richten sich grundsätzlich immer nach den Bedingungen des Leistungsträgers.

    12.5 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger gelten dessen allgemeine Beförderungsbedingungen sowie bei Flugleistungen die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes für inländische Flüge und soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens.

  • §13 Haftung
  • 13.1 Soweit das Reisebüro eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet es nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungsträgern.

    13.2 Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet das Reisebüro als Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechend dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit das Reisebüro gem. § 651a Abs. 2 BGB den Anschein begründet, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.

    13.3 Das Reisebüro haftet bezüglich seiner Stellung als Reisevermittler in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. 
    Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Reisebüro ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet das Reisebüro in demselben Umfang.

    13.4 Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

  • §14 Datenschutz
  • Wir sind datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 S. 1. Abs. 1 lit. b DS-GVO. Die personenbezogenen Daten der Kunden werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Buchung verarbeitet. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass wir nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder der Kunde in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO eingewilligt hat.

  • §15 Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle
  • Wir sind nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle verpflichtet und nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle auch nicht teil.

  • §16 Schlussbestimmungen
  • 16.1 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

    16.2 Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vermittlungsvertrag ergebenden oder damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten der Sitz des Reisebüros in 87545 Burgberg.

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für die Vermittlung von Pauschalreisen, verbundenen Reiseleistungen, Flügen und sonstigen Reiseleistungen des Reisebüros In Via Reise und Kreuzfahrt GmbH.

Vorbemerkung

Lieber Reisekunde, bitte schenken Sie den nachstehenden Informationen Ihre Aufmerksamkeit.

Hierzu einige Erläuterungen zu wichtigen nachfolgend regelmäßig verwendeten Begriffen:

Veranstalter

Wer - mindestens - zwei im Voraus bestimmte einzelne Reiseleistungen als Gesamtheit anbietet (§ 651a BGB), zum Beispiel Hotel und Flug in einer im Voraus bestimmten Bündelung. Vertragspartner werden der Reisende und der Veranstalter der Reise. Es ist ein Sicherungsschein zu erteilen (§ 651k BGB). Das Reisebüro kann - eher ausnahmsweise - auch Veranstalter der Reise sein.

Vermittler

Derjenige, der die Reiseleistungen zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter / Leistungsträger der Reise vermittelt (§§ 675, 631 BGB). Das Reisebüro ist in der Regel Vermittler der Reise.

Leistungsträger

Derjenige, der über ein Vertragsverhältnis eine einzelne touristische Leistung erbringt, also z.B. das Hotel, die Fluggesellschaft etc., die wir für ihn vermittelt haben.

Reisevertragsrecht

Das Verbraucherschutzrecht nach § 651a ff. BGB bei der Anbahnung und Durchführung einer (Pauschal-) Reise. Regelt das Verhältnis zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der Reise.

Verbundene Reiseleistungen

Verbundene Reiseleistungen liegen vor, wenn der Reisende über einen Vermittler zwei verschiedene Leistungen für dieselbe Reise bucht, jedoch separate Verträge mit den jeweiligen Leistungsträgen entstehen, bei einem Kontakt mit dem Reisevermittler oder durch Vertragsschluss innerhalb von 24 Stunden durch gezielte Vermittlung des Reisevermittlers.

Sofern Sie einzelne Leistungen, wie zum Beispiel Beförderung oder Unterkunft separat buchen (einzeln oder in Form einer sog. verbundenen Reiseleistung), beachten Sie bitte auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers. Soweit Sie eine Pauschalreise buchen, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters zu beachten, bei dem Sie die Reise gebucht haben.

Sofern Sie über unser Büro buchen, beachten Sie bitte diese Vermittlungsbedingungen.

Die folgenden Bedingungen regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden und dem Reisebüro als Vermittler der Reiseleistungen. Sie ergänzen die hierauf anwendbaren gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB und füllen diese aus.

Mit Abschluss des Buchungsvorgangs beauftragt der Kunde das Reisebüro, eine Beförderungsleistung oder eine sonstige, mit der Durchführung einer Reise in Zusammenhang stehende Dienstleistung, die von einem dritten Reiseanbieter erbracht wird, zu vermitteln. Der Kunde ist an den Buchungsauftrag gebunden.

Davon getrennt wird bei der Buchung ein Vertragsverhältnis mit dem Reiseveranstalter und den einzelnen Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaft, Hotel etc.) entstehen, das nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reisebüros geregelt ist.

Das Reisebüro weist alle Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Reisevertrag nicht mit dem Reisebüro, sondern stets mit dem jeweils angegebenen Reiseveranstalter oder Leistungsträger unter Berücksichtigung der zustande kommt. Deren Allgemeine Geschäftsbedingungen werden vor Reisebuchung angezeigt und müssen durch den Kunden bestätigt werden.

Um eine Buchung vornehmen zu können, muss der Kunde das 18. Lebensjahr vollendet haben und darf in seiner Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt sein.

2.1 Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermittlung eines Vertragsabschlusses des Kunden mit dem jeweiligen Reiseveranstalter über die in der Buchung aufgeführte Reiseleistung durch das Reisebüro.

2.2 Die von uns, auch im Internet dargestellten Angebote, stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot von uns oder des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers dar. Mit der Angabe seiner Daten und die Erteilung des Buchungsauftrags gibt der Kunde aber ein verbindliches Vertragsangebot ab. Das Vertragsverhältnis kommt zustande, wenn dem Kunden eine Annahmeerklärung zugeht. Eventuell von uns erklärte Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen keine Annahme des Angebotes dar. Der Vertrag mit dem Kunden kommt bei einer verfügbaren Reise oder Leistung mit dem Veranstalter oder Leistungserbringer zustande, wenn dieser die Annahme des Angebots des Kunden erklärt, was grundsätzlich durch Erteilung einer Reisebestätigung geschieht.

2.3 Wir bieten dem Kunden sämtliche (Reise-) Leistungen verschiedenster Reiseveranstalter und Leistungsträger (z. B. bei Einzelreiseleistungen oder verbundene Reiseleistungen) aus-schließlich zur Vermittlung als Reisevermittler, Vermittler verbundener Reiseleistungen oder Vermittler von Einzelreiseleistungen an.

2.4 Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten des Reisebüros. Im Falle einer Buchung kommt ein Vertrag über die Reiseleistung direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Reiseveranstalter zustande. Diesem Vertrag liegen die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters zugrunde. Die Vertragsabwicklung erfolgt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Kunden. Mängel der Reiseleistung muss der Kunde dem jeweiligen Veranstalter gegenüber anzeigen.

2.5 Mit Absenden der Buchung des Kunden an das Reisebüro erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von uns an und versichert, diese gelesen und verstanden zu haben. Der Kunde erklärt sich mit der in diesen Geschäftsbedingungen beschriebenen Nutzung seiner Daten einverstanden.

2.6 Mit Annahme des Vermittlungsauftrages durch das Reisebüro, das heißt, mit der Zusendung der entsprechenden Bestätigungsmail an den Kunden, ist dieser an den Vermittlungsauftrag gebunden. Zu diesem Zeitpunkt ist ein verbindlicher Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Reisebüro zustande gekommen.

2.7 Die Annahme des Vermittlungsauftrages kann

  • Schriftlich

  • Mündlich

  • Telefonisch

  • per Fax

  • online

  • per E- Mail

erfolgen. Sofern der Auftrag von einer anderen Person als dem Kunden erteilt wird, haftet der Kunde neben dieser Person gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtung der angemeldeten Personen.

2.8 Die Bestätigungsmail über die Annahme des Vermittlungsauftrages ist zu unterscheiden von der Buchungsbestätigung. Mit der Buchungsbestätigung bestätigt das Reisebüro lediglich die ordnungsgemäße Weiterleitung der durch den Kunden in Auftrag gegebenen Buchung an den jeweiligen Veranstalter. Die Bestätigung der Buchung bedeutet noch nicht, dass bereits ein Vertrag über die gebuchte Reiseleistung mit dem Veranstalter zustande gekommen ist.

3.1 Das Reisebüro ist berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungsträger zu verlangen, soweit diese entsprechende Anzahlungsbestimmungen enthalten. Bei Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen werden Anzahlungen und Restzahlungen nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Kundengeldabsicherung nach § 651k BGB erhoben.

3.2 Das Reisebüro ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Kunden an den Leistungsträger zu leistenden Zahlungen auf den Reise- und Beförderungspreis ganz oder teilweise für diesen zu verauslagen, soweit es dieses im Rahmen der Ausführung des Buchungsauftrags und zur Erreichung des Leistungszwecks nach dem mutmaßlichen Willen des Kunden für erforderlich hält.

3.3 Auch im Falle des Rücktritts vom Reise- oder Beförderungsvertrag (Stornierung) kann das Reisebüro für den Kunden bereits verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen (Stornokosten) gegenüber dem Leistungsträger vom Kunden einfordern. Dieser Aufwendungsersatz kann sich auf den vollen Preis der Reiseleistung belaufen; er richtet sich im Übrigen nach den allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungenen des betreffenden Leistungsträgers. Das Reisebüro ist nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an den Kunden weitergegebenen Rücktrittsentschädigung und Stornokosten zu prüfen. Es bleibt dem Kunden gegenüber dem Leistungsträger vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass keine oder wesentlich geringerer Schäden als die vom Leistungsträger angegebene Stornopauschale entstanden ist.

3.4 Preisänderungen des Leistungsträgers unterliegen nicht unserem Einfluss. Wir sind berechtigt, eingetretene Tarifänderungen und zulässige Nachforderungen an Sie weiterzugeben, wenn wir mit entsprechenden Aufwendungen seitens der Leistungsträger belastet werden.

3.5 Aufwendungen, die dem Reisebüro nach Maßgabe vorstehender Ziffern 3.1 bis 3.4 entstehen, kann das Reisebüro auch ohne ausdrückliche Vereinbarung vom Kunden aus dem gesetzlichen Rechtsgrund des Aufwendungsersatzes ersetzt verlangen.

3.6 Dem Aufwendungsersatzanspruch kann der Kunde keine Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungsträger, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Reise- oder Beförderungsvertrages entgegenhalten, und zwar weder im Wege der Zurückbehaltung, noch durch Aufrechnung. Dies gilt nicht, soweit das Reisebüro das Entstehen solcher Ansprüche durch eine schuldhafte Verletzung unserer eigenen Vertragspflichten verursacht oder mitverursacht hat oder dem Kunden gegenüber aus anderen Gründen für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.

3.7 Wir behalten uns vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei Kreditkartenzahlungen oder bei Banklastschriften an den Kunden weiter zu berechnen.

Für die Vermittlungsleistung des Reisebüros im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages werden keine gesonderten Gebühren berechnet, da diese in der Regel im Preis der vermittelten Reiseleistung bereits enthalten sind. Wir sind nur dann berechtigt, für unsere Leistungen eine gesonderte Vergütung von Ihnen zu verlangen, sofern dies vereinbart ist. Eine solche Vergütungsvereinbarung kann auch durch einen entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis unsererseits hierauf getroffen werden.

Hinsichtlich möglicher Änderungen des Preises für die gebuchte Reiseleistung und etwaiger Änderungen der gebuchten Leistung, verweist das Reisebüro auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um einen Linienflug, gelten zusätzlich die jeweiligen Beförderungs- und Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft. Diese können auf Wunsch in deren Büros eingesehen werden. Ergänzend hierzu gelten die international gültigen Bestimmungen des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen).

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen, die ihm zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, wobei insbesondere darauf zu achten ist, dass die ausgewiesenen Reisedaten mit der getätigten Buchung identisch sind. Stellt der Kunde Abweichungen oder falsche Angaben fest, hat er den Absender (Veranstalter bzw. Reisebüro) hierauf hinzuweisen. Kommt der dieser Pflicht nicht nach, so kann ein etwaiger Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung unsererseits entfällt vollständig, wenn die hier bezeichneten Umstände für uns nicht erkennbar waren und wir diese nicht zu vertreten haben.

6.2 In der Regel werden dem Kunden die Reiseunterlagen direkt auf dem Postweg zugeleitet. Sollten er einen Versand der Reiseunterlagen per Kurierdienst wünschen, haben er alle hieraus entstehenden Kosten sowie das Versendungsrisiko zu tragen. Bei kurzfristigen Buchungen werden die Reiseunterlagen an den entsprechenden Abflughäfen hinterlegt. Eventuell anfallende Inkasso- oder Hinterlegungskosten sind vom Kunden zu tragen. Sollten dem Kunden, außer in Fällen der Hinterlegung, die Reiseunterlagen nicht spätestens einen Arbeitstag vor Reiseantritt zur Verfügung stehen, bitten wir ihn sich umgehend an das zuständige Büro zu wenden.

7.1 Sonstige Mängel unserer Vermittlungsleistung sind uns gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Uns ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch uns möglich gewesen wäre. Unberührt bleiben Ansprüche aus deliktischer Haftung.

7.2 Wir gelten als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Reisenden bzgl. der Erbringung der Reiseleistungen entgegenzunehmen und werden diesen unverzüglich von Ihren Mängelanzeigen und Erklärungen in Kenntnis zu setzen. Zur Prüfung der Mängelanzeige auf Richtigkeit oder eine Beratung bzgl. etwaiger Ansprüche sind wir weder verpflichtet noch berechtigt.

8.1 Bei Stornierung der vermittelten Reiseleistung gelten grundsätzlich die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Nach diesen Bedingungen richten sich auch die anfallenden Stornogebühren. Im Falle der Stornierung kann das Reisebüro zusätzlich zu etwaigen Stornogebühren des jeweiligen Veranstalters eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,00 EUR erheben. Um erhebliche finanzielle Verluste bei einer Stornierung zu vermeiden, wird dem Kunden der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

8.2 Die Umbuchung einer Reiseleistung ist nur durch Stornierung der gebuchten und bei gleichzeitiger Buchung einer anderen Reiseleistung möglich, es sei denn, der zwischen dem Kunden und dem Veranstalter geschlossene Vertrag enthält hierfür besondere Bestimmungen.

9.1 Der Kunde ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzliche Bestimmungen, insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Zoll- und Devisenbestimmungen, Pass- und Visa-Bestimmungen, beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Das Reisebüro weist darauf hin, dass von ihm erteilte Auskünfte bezüglich der vorstehenden Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können, weshalb für diese Auskünfte keine Haftung übernommen wird. Dies gilt nicht, wenn ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde bzw. eine ausdrückliche gesetzliche Informationspflicht besteht. Dem Kunden wird nahegelegt, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen.

Wir weisen auf die Möglichkeit und etwaige Notwendigkeit des Abschlusses von geeigneten Versicherungen, insbesondere

10.1 einer Reiserücktrittskostenversicherung und/oder einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit,

10.2 einer Reisegepäckversicherung,

10.3 einer Auslandskrankenversicherung.

Die Prüfung der Notwendigkeit des Abschlusses und der Eignung einer der genannten oder weiteren Versicherungen obliegt ausschließlich dem Kunden.

Für die Durchführung sowie die Bezahlung der vom Reisebüro lediglich vermittelten Reisedienstleistungen gelten ausschließlich die allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der jeweils genannten Leistungsträger, die dem Kunden im Rahmen des Buchungsvorgangs detailliert zur Kenntnis gelangen. Der Kunde kann bei telefonischen oder schriftlichen Buchungen auch auf die Möglichkeit verzichten, vom Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorab Kenntnis zu nehmen, wenn er sich gleichwohl mit deren Geltung einverstanden erklärt, um unmittelbar den Vertrag über die Reisedienstleistungen verbindlich abzuschließen. Bei Flug- und Bahnbeförderungsleistungen gelten die jeweils von der zuständigen Verkehrsbehörde oder auf Grund von internationalen Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarife (zum Beispiel: Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB) Flugpassage, Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn/Tarifverzeichnis (Tfv) Personenverkehr).

12.1 Auch bei der Vermittlung eines Flugscheins einer Linienfluggesellschaft oder von Bahnfahrkarten wird das Reisebüro ausschließlich als Vermittler eines Beförderungsvertrages tätig. Als Vermittler erbringt es keine eigene Beförderungsleistung und haftet daher nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderungsleistung von Linienfluggesellschaft oder Bahn.

12.2 Die ausgewiesenen Preise für die Flug- oder Bahnbuchung enthalten in aller Regel keine oder nur eine geringe Provision für unsere Vermittlungstätigkeit. Bei der Beauftragung zur Vermittlung eines Linienflugscheins oder einer Bahnfahrkarte erhebt das Reisebüro deshalb ein Vermittlungsentgelt (Serviceentgelt) für unsere Vermittlungsleistungen. Entgelte für die Vermittlungstätigkeit und weitere Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit dem Buchungsauftrag werden separat ausgewiesen. Soweit nicht mit Ihnen im Einzelfall anders vereinbart, gelten für die Höhe und Fälligkeit der jeweiligen Entgelte die auf unserer Internetseite oder aufgrund sonstiger Informationen bekannt gegebenen Serviceentgelte. Serviceentgelte werden bei Stornierungen nicht erstattet. Die Erstattung ist auch bei Stornierungen durch höhere Gewalt, Flugstreichungen und sonstigen Fällen die die In Via Reise & Kreuzfahrt GmbH nicht zu vertreten hat ausgeschlossen.

12.3 Das Serviceentgelt bleibt von einer Umbuchung, eines Namenswechsels, eines Rücktritts oder einer Nichtinanspruchnahme der Beförderungsleistung unberührt. In diesen Fällen können zudem weitere vom Leistungsträger geforderte Gebühren oder/und vom Reisebüro ausgewiesene Serviceentgelte (z. B. für Umbuchung, Stornierung) anfallen. Die in diesen Fällen zusätzlich erhobenen Serviceentgelte fallen unter die in Punkt 12.2 genannte Regelung und sind nicht erstattbar.

12.4 Als einbuchende Agentur wird das Reisebüro vom Leistungsträger in der Regel mit den Kosten der gebuchten Beförderung belastet. Insoweit ist es dem Kunden gegenüber zum Inkasso des Beförderungspreises für den Leistungsträger verpflichtet und berechtigt, diesen im eigenen Namen gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Eine für diese Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung des Leistungsträgers an das Reisebüro ist ohne Einfluss auf den vom Kunden zu entrichtenden Preis. Andere Zahlungsweisen sind hierdurch jedoch nicht ausgeschlossen, sie richten sich grundsätzlich immer nach den Bedingungen des Leistungsträgers.

12.5 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger gelten dessen allgemeine Beförderungsbedingungen sowie bei Flugleistungen die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes für inländische Flüge und soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens.

13.1 Soweit das Reisebüro eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet es nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungsträgern.

13.2 Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet das Reisebüro als Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechend dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit das Reisebüro gem. § 651a Abs. 2 BGB den Anschein begründet, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.

13.3 Das Reisebüro haftet bezüglich seiner Stellung als Reisevermittler in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. 
Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Reisebüro ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet das Reisebüro in demselben Umfang.

13.4 Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

Wir sind datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 S. 1. Abs. 1 lit. b DS-GVO. Die personenbezogenen Daten der Kunden werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Buchung verarbeitet. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass wir nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder der Kunde in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO eingewilligt hat.

Wir sind nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle verpflichtet und nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle auch nicht teil.

16.1 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

16.2 Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vermittlungsvertrag ergebenden oder damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten der Sitz des Reisebüros in 87545 Burgberg.